Reservation Kirche Biglen (Fotos siehe hier)
Zuständig: Sekretariat
Hochzeitsgottesdienste (Infos siehe unter Trauung )
Konzerte, Veranstaltungen
Bei Konzerten, Veranstaltungen ausserkirchlicher Art durch Private und Behörden gelten folgende Regelungen: Entschädigung der Sigristin: Für 1 ½ Stunden Fr. 50.00, plus für jede weitere angeschnittene Stunde sowie für Vorbereitungs-und Reinigungsarbeiten nach Aufwand Fr. 50.00. Die Sigristin erstellt einen Rapport und das Sekretariat stellt den Veranstaltern die Rechnung zu. Für die Kirchenbenützung werden keine Gebühren erhoben. Von dieser Regelung sind die einheimischen Schulen ausgeschlossen.
Reservation Kirchgemeindehaus Biglen (Fotos siehe hier)
Zuständig: Sekretariat
Zu vermieten sind Im Erdgeschoss ein Saal mit 50 Essplätzen, eine Küche mit Inventar und Abwaschmaschine, im Obergeschoss zwei Zimmer ca. 42 m2 gross. Die Räume eignen sich für Familienfeiern, Apéros, Vorträge und Kurse.
Rollstuhlgängiger Eingang und Invaliden WC sind vorhanden.
Benützungsordnung Kirchgemeindehaus hier herunterladen
Reservationen Kirche Landiswil
Zuständig: Pfarramt Landiswil
Reservation Kirche Biglen (Fotos siehe hier)
Zuständig: Sekretariat
Hochzeitsgottesdienste (Infos siehe unter Trauung )
Konzerte, Veranstaltungen
Bei Konzerten, Veranstaltungen ausserkirchlicher Art durch Private und Behörden gelten folgende Regelungen: Entschädigung der Sigristin: Für 1 ½ Stunden Fr. 50.00, plus für jede weitere angeschnittene Stunde sowie für Vorbereitungs-und Reinigungsarbeiten nach Aufwand Fr. 50.00. Die Sigristin erstellt einen Rapport und das Sekretariat stellt den Veranstaltern die Rechnung zu. Für die Kirchenbenützung werden keine Gebühren erhoben. Von dieser Regelung sind die einheimischen Schulen ausgeschlossen.
Reservation Kirchgemeindehaus Biglen (Fotos siehe hier)
Zuständig: Sekretariat
Zu vermieten sind Im Erdgeschoss ein Saal mit 50 Essplätzen, eine Küche mit Inventar und Abwaschmaschine, im Obergeschoss zwei Zimmer ca. 42 m2 gross. Die Räume eignen sich für Familienfeiern, Apéros, Vorträge und Kurse.
Rollstuhlgängiger Eingang und Invaliden WC sind vorhanden.
Benützungsordnung Kirchgemeindehaus hier herunterladen
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Zuständig: Pfarramt Landiswil